Bundesfinanzhof hat Verfassungsbedenken an Zinsschranke

Wegen erheblicher Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke hat der Bundesfinanzhof jetzt in einem Verfahren die Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat ernst­haf­te ver­fas­sungs­recht­li­che Beden­ken an der Zins­schran­ke geäu­ßert. In einem Ver­fah­ren über die Aus­set­zung der Voll­zie­hung hat er daher die Aus­set­zung gewährt, obwohl bis­her noch nicht ein­mal eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt anhän­gig ist.