Abgeltungsteuer gilt nicht für Gesellschafterdarlehen

Das Finanzgericht Münster sieht keinen Grund, warum der Ausschluss von Gesellschafterdarlehen von der Abgeltungsteuer verfassungswidrig sein sollte.

Wie bei Dar­le­hen mit nahen Ange­hö­ri­gen sieht das Gesetz auch für die Zin­sen, die eine Gesell­schaft an ihren Gesell­schaf­ter zahlt, einen Aus­schluss der Abgel­tungs­teu­er vor. Das Finanz­ge­richt Müns­ter hat gegen die­se Rege­lung kei­ne ver­fas­sungs­recht­li­chen Beden­ken, hat aber die Revi­si­on zum Bun­des­fi­nanz­hof zuge­las­sen.