Neues Musterverfahren zur Abgeltungsteuer

Beim Bundesfinanzhof ist ein neues Musterverfahren zur Abziehbarkeit von Werbungskosten für Kapitalerträge anhängig.

Der Bund der Steu­er­zah­ler weist auf ein neu­es Mus­ter­ver­fah­ren zur Abgel­tungs­teu­er hin, in dem es um die Abzieh­bar­keit von Kos­ten für die Kapi­tal­an­la­ge geht. Seit Ein­füh­rung der Abgel­tungs­teu­er kann nur noch der Spa­rer-Pausch­be­trag abge­zo­gen wer­den. Ob doch auch höhe­re Wer­bungs­kos­ten gel­tend gemacht wer­den kön­nen, muss nun der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schei­den. In jedem Fall kann es nicht Scha­den, Steu­er­be­schei­de durch einen Ein­spruch offen zu hal­ten. Das Ein­spruchs­ver­fah­ren ruht dann auto­ma­tisch.