Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnungen im Bau

Für die Erbschaftsteuerermäßigung für Mietwohnimmobilien ist nicht zwingend ein abgeschlossener Mietvertrag notwendig.

Für die Erb­schaft­steu­er­ermä­ßi­gung für Miet­wohn­im­mo­bi­li­en sind die tat­säch­li­chen Ver­hält­nis­se zum Zeit­punkt der Ent­ste­hung der Steu­er maß­ge­bend. Das Finanz­ge­richt Düs­sel­dorf hat daher in einem Fall die Steu­er­ermä­ßi­gung für noch im Bau befind­li­che Miet­woh­nun­gen abge­seg­net. Die Steu­er­ermä­ßi­gung set­ze nicht vor­aus, dass der Erb­las­ser selbst einen Miet­ver­trag abge­schlos­sen hat. Aus­re­chend ist, dass der Erb­las­ser eine kon­kre­te Ver­mie­tungs­ab­sicht gehabt und die­se selbst noch in Gang gesetzt hat.