Mehrere Klagen gegen Bettensteuer abgewiesen

Mehrere Finanzgerichte haben entschieden, dass die lokale Bettensteuer jeweils nicht gegen die Verfassung verstößt und damit rechtmäßig ist.

Nach der Sen­kung der Umsatz­steu­er auf Über­nach­tun­gen haben eine Rei­he von Städ­ten unter­schied­lich aus­ge­stal­te­te Abga­ben auf Hotel­über­nach­tun­gen ein­ge­führt. Sowohl das Finanz­ge­richt Bre­men als auch das Finanz­ge­richt Ham­burg haben jetzt Kla­gen die jewei­li­ge städ­ti­sche Bet­ten­steu­er abge­wie­sen. Bei­de Gerich­te haben kei­ne Beden­ken gegen die Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der jewei­li­gen Abga­be, haben aber jeweils die Revi­si­on zum Bun­des­fi­nanz­hof zuge­las­sen.