Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof sieht keinen Grund, warum das seit 2008 geltende Abzugsverbot für die Gewerbesteuer verfassungswidrig sein sollte.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat ent­schie­den, dass das Abzugs­ver­bot für die Gewer­be­steu­er von der Bemes­sungs­grund­la­ge für die Kör­per­schaft­steu­er ver­fas­sungs­ge­mäß ist. Kei­nes der Argu­men­te, dass die Klä­ge­rin vor­brach­te, konn­te die Rich­ter über­zeu­gen. Der bis zum Jahr 2007 mög­li­che Abzug der Gewer­be­steu­er bei der Kör­per­schaft­steu­er beruh­te nicht auf einer ver­fas­sungs­recht­li­chen Vor­ga­be, son­dern auf einer Ent­schei­dung des Gesetz­ge­bers, der somit ver­fas­sungs­recht­lich nicht gehin­dert war, die Abzugs­fä­hig­keit zu modi­fi­zie­ren oder ganz abzu­schaf­fen.