Verluste beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten

Verluste beim Verkauf von wertlos gewordenen Lehman-Zertifikaten sind kein bloser Forderungsverlust und damit steuerlich abziehbar.

Für Ver­lus­te bei den Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen spielt es kei­ne Rol­le, ob der Wert­ver­zehr außer­halb des Kapi­tal­markts ein­ge­tre­ten ist, wenn er durch eine Ver­äu­ße­rung rea­li­siert wird. Mit die­ser Ent­schei­dung sprach das Finanz­ge­richt Nie­der­sach­sen einem Ehe­paar den Ver­lust­ab­zug aus dem Ver­kauf von wert­los gewor­de­nen Leh­man-Zer­ti­fi­ka­ten an ihre Bank zu. Das Finanz­amt woll­te den Ver­lust nicht aner­ken­nen, weil es durch die Insol­venz von Leh­man Bro­thers von einem steu­er­lich uner­heb­li­chen For­de­rungs­ver­lust aus­ge­gan­gen war.