Winterdienst auf Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung

Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung ist der Bundesfinanzhof der Meinung, dass die Grenzen des Haushalts für den Steuerbonus nicht grundsätzlich an der Grundstücksgrenze enden.

Gegen die Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung hat der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den, dass auch die Inan­spruch­nah­me von Diens­ten, die jen­seits der Grund­stücks­gren­ze auf frem­dem Grund geleis­tet wer­den, als haus­halts­na­he Dienst­leis­tung begüns­tigt sein kann. Es muss sich aber um Tätig­kei­ten han­deln, die sonst übli­cher­wei­se von Fami­li­en­mit­glie­dern erbracht und in unmit­tel­ba­rem räum­li­chen Zusam­men­hang zum Haus­halt durch­ge­führt wer­den, z. B. der Win­ter­dienst.