Entwurf für ein weiteres Steueränderungsgesetz

Der erste Entwurf für das zweite große Steueränderungsgesetz in 2014 liegt jetzt vor.

Nur einen Monat nach Inkraft­tre­ten des letz­ten umfang­rei­chen Steu­er­än­de­rungs­ge­set­zes legt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um nach. Es hat den Refe­ren­ten­ent­wurf für ein “Gesetz zur Anpas­sung der Abga­ben­ord­nung an den Zoll­ko­dex der Uni­on und zur Ände­rung wei­te­rer steu­er­li­cher Vor­schrif­ten” ver­öf­fent­licht. Der Gesetz­ent­wurf sieht eine gan­ze Rei­he wei­te­rer Ände­run­gen im Steu­er­recht vor, bei­spiels­wei­se bei den geld­wer­ten Vor­tei­len im Rah­men einer Betriebs­ver­an­stal­tung. Bevor das Gesetz an den Bun­des­tag wei­ter­ge­lei­tet wird, muss sich zunächst das Bun­des­ka­bi­nett damit befas­sen.