Mindestbesteuerung ist möglicherweise verfassungswidrig

In bestimmten Fällen könnte die Mindestbesteuerung nach Ansicht des Bundesfinanzhofs verfassungswidrig sein.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ange­ru­fen, weil der die Min­dest­be­steue­rung zumin­dest in bestimm­ten Fäl­len für ver­fas­sungs­wid­rig hält. Eigent­lich soll die Min­dest­be­steue­rung nur den über­mä­ßi­gen Ver­lust­aus­gleich auf meh­re­re Jah­re ver­tei­len. Wenn aber ein voll­stän­di­ger Ver­lust­aus­gleich in spä­te­ren Jah­ren nicht mehr mög­lich ist, weil die Gesell­schaft inzwi­schen nicht mehr exis­tiert, führt die Rege­lung zu einer defi­ni­ti­ven Belas­tung, die gegen das ver­fas­sungs­recht­li­che Gleich­be­hand­lungs­ge­bot ver­sto­ßen könn­te.