Bundesverfassungsgericht nimmt Erbschaftsteuerrecht auseinander
Bald wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob das Erbschaftsteuergesetz insgesamt und insbesondere die Steuerermäßigungen für Betriebsvermögen möglicherweise verfassungswidrig sind.
In der mündlichen Verhandlung am 8. Juli 2014 hat das Bundesverfassungsgericht kaum ein gutes Haar an den Begünstigungen für Erben von Unternehmensvermögen gelassen. Nach den Fragen, die die Richter den Vertretern der Bundesregierung gestellt haben, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Verschonungsregelungen im Herbst durch das anstehende Urteil des Gerichts ins Wanken geraten, erheblich gestiegen. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband hin. Damit bleibt nur noch wenig Zeit, sich die derzeit noch gültigen Regeln durch eine Nachfolgeregelung und geregelte Vermögensübergabe zu sichern. Wirklich sicher ist der Steuervorteil nur, wenn bereits ein Steuerbescheid vorliegt. Der hätte nämlich auch dann Bestand, wenn das Gericht eine rückwirkende Teilnichtigkeit ausspricht.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Ermäßigte Besteuerung für Urlaubsabgeltung
- Höhere Grundsteuer für Gewerbe in Nordrhein-Westfalen rechtswidrig
- Sachbezugswerte für 2026
- Bundesrat winkt zahlreiche Gesetze durch
- Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
- Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungskonform
- Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026
- Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos soll verlängert werden
- Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
- Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen ab 2025