Bundesverfassungsgericht nimmt Erbschaftsteuerrecht auseinander

Bald wird das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob das Erbschaftsteuergesetz insgesamt und insbesondere die Steuerermäßigungen für Betriebsvermögen möglicherweise verfassungswidrig sind.

In der münd­li­chen Ver­hand­lung am 8. Juli 2014 hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt kaum ein gutes Haar an den Begüns­ti­gun­gen für Erben von Unter­neh­mens­ver­mö­gen gelas­sen. Nach den Fra­gen, die die Rich­ter den Ver­tre­tern der Bun­des­re­gie­rung gestellt haben, ist die Wahr­schein­lich­keit, dass die Ver­scho­nungs­re­ge­lun­gen im Herbst durch das anste­hen­de Urteil des Gerichts ins Wan­ken gera­ten, erheb­lich gestie­gen. Dar­auf weist der Deut­sche Steu­er­be­ra­ter­ver­band hin. Damit bleibt nur noch wenig Zeit, sich die der­zeit noch gül­ti­gen Regeln durch eine Nach­fol­ge­re­ge­lung und gere­gel­te Ver­mö­gens­über­ga­be zu sichern. Wirk­lich sicher ist der Steu­er­vor­teil nur, wenn bereits ein Steu­er­be­scheid vor­liegt. Der hät­te näm­lich auch dann Bestand, wenn das Gericht eine rück­wir­ken­de Teil­nich­tig­keit aus­spricht.