Betreutes Wohnen ist eine haushaltsnahe Dienstleistung

Weil es mit den Leistungen eines Pflegeheims vergleichbar ist, zählt auch betreutes Wohnen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, für die der Steuerbonus in Anspruch genommen werden kann.

Im Ein­kom­men­steu­er­ge­setz ist die Steu­er­ermä­ßi­gung für haus­halts­na­he Dienst­leis­tun­gen nur für die Unter­brin­gung in einem Heim aus­drück­lich gere­gelt. Ob betreu­tes Woh­nen auch erfasst ist, ist dage­gen nicht ein­deu­tig gere­gelt. Für das Finanz­ge­richt Nürn­berg fällt auch das betreu­te Woh­nen unter den Heim­be­griff, womit die in der Betreu­ungs­pau­scha­le ent­hal­te­nen Leis­tun­gen mit einer Hil­fe im Haus­halt ver­gleich­bar und damit steu­er­be­güns­tigt sind.