Antrag auf tarifliche Besteuerung

Der Antrag auf die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens statt der Abgeltungsteuer auf Beteiligungserträge muss spätestens mit der Abgabe der Steuererklärung gestellt werden.

Wer pri­va­te Betei­li­gungs­er­trä­ge erzielt, muss den Antrag, das Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren anstel­le des Abgel­tungs­steu­er­sat­zes anzu­wen­den, spä­tes­tens mit Abga­be der Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung stel­len. Das Finanz­ge­richt Müns­ter sieht auch kei­ne Mög­lich­keit, den Antrag im Rah­men einer Berich­ti­gung der Steu­er­erklä­rung nach­zu­ho­len, wenn die Erklä­rung nicht unrich­tig oder unvoll­stän­dig gewe­sen ist.