Registrierung für den Mini-One-Stop-Shop möglich

Seit dem 1. Oktober ist beim Bundeszentralamt für Steuern die Registrierung für die Teilnahme am Mini-One-Stop-Shop ab dem 1. Januar 2015 möglich.

Seit dem 1. Okto­ber 2014 kön­nen deut­sche Unter­neh­men beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) die Teil­nah­me am Mini-One-Stop-Shop für die Umsatz­steu­er auf elek­tro­ni­sche Dienst­leis­tun­gen bean­tra­gen. Ab dem 1. Janu­ar 2015 unter­lie­gen elek­tro­ni­sche Dienst­leis­tun­gen an pri­va­te Kun­den im Wohn­sitz­staat des Kun­den der Umsatz­steu­er. Regis­trier­te Unter­neh­men kön­nen über das BZSt Online-Por­tal die in den übri­gen EU-Staa­ten aus­ge­führ­ten Umsät­ze, die unter die Neu­re­ge­lung fal­len, zen­tral beim BZSt erklä­ren und die Steu­er ins­ge­samt ent­rich­ten.