Zinssatz für Steuernachzahlungen ist bis 2011 verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hält den gesetzlich festgeschriebenen Zinssatz von 6,0 % für Steuernachzahlungen zumindest bis 2011 für akzeptabel.

Nach der Abga­ben­ord­nung sind für Steu­er­nach­zah­lun­gen und Stun­dun­gen jeden Monat 0,5 % Zin­sen zu zah­len, ins­ge­samt also 6,0 % pro Jahr. Zumin­dest für den Zeit­raum bis März 2011 hält der Bun­des­fi­nanz­hof die­sen Zins­satz für ange­mes­sen und will daher nicht die Fra­ge nach einer mög­li­cher­wei­se ver­fas­sungs­wid­ri­gen Höhe dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt vor­le­gen. Die Rich­ter wei­sen in ihrem Urteil dar­auf hin, dass sich die Zin­sen mitt­ler­wei­le dau­er­haft auf rela­tiv nied­ri­gem Niveau sta­bi­li­siert haben, was den Gesetz­ge­ber zu einer Ände­rung ver­an­las­sen könn­te. Aber im Streit­fall ging es nur um eine Ver­zin­sung bis März 2011, und da sei der Zins­satz auch im Hin­blick auf den markt­üb­li­chen Dar­le­hens­zins­satz ver­tret­bar.