Werbungskostenabzug für Kapitalerträge vor 2009

Trotz Werbungskostenabzugsverbot können auch ab 2009 noch Werbungskosten geltend gemacht werden für Kapitalerträge aus der Zeit vor der Abgeltungsteuer.

Seit der Ein­füh­rung der Abgel­tungs­teu­er im Jahr 2009 dür­fen im Zusam­men­hang mit Kapi­tal­erträ­gen kei­ne Wer­bungs­kos­ten mehr gel­tend gemacht wer­den. Das gilt aber nach Mei­nung des Finanz­ge­richts Köln nicht für Auf­wen­dun­gen, die zwar erst nach der Umstel­lung ent­stan­den sind, sich aber auf Kapi­tal­erträ­ge aus der Zeit vor Ein­füh­rung der Abgel­tungs­teu­er bezie­hen. Im Streit­fall ging es um Steu­er­be­ra­tungs­kos­ten für vor dem 1. Janu­ar 2009 erziel­te Kapi­tal­erträ­ge, die laut dem Gericht auch nicht um den antei­lig in Anspruch genom­me­nen Spa­rer-Pausch­be­trag zu kür­zen, son­dern voll als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar sind. Beim Bun­des­fi­nanz­hof ist jetzt die Revi­si­on anhän­gig.