Regierungsentwurf zur neuen strafbefreienden Selbstanzeige

Im Regierungsentwurf für die Verschärfung der Regelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige wurde die vorgesehene Änderung der strafrechtlichen Verjährung überarbeitet.

Aus dem Refe­ren­ten­ent­wurf zur Ver­schär­fung der Rechts­la­ge bei der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zei­ge ist mitt­ler­wei­le ein Regie­rungs­ent­wurf gewor­den. Nur in einem Punkt wur­de Gesetz­ent­wurf dabei wesent­lich geän­dert: Die Ver­län­ge­rung der straf­recht­li­chen Ver­jäh­rungs­frist auf grund­sätz­lich zehn Jah­re ist nun wie­der gestri­chen wor­den. Aller­dings hat die Ände­rung eher aka­de­mi­schen Cha­rak­ter, denn statt­des­sen wird nun eine zehn­jäh­ri­ge Berich­ti­gungs­pflicht für die Straf­frei­heit fest­ge­schrie­ben. In der Pra­xis ändert sich also nichts Wesent­li­ches, auch wenn die Fris­ten etwas unter­schied­lich berech­net wer­den.