Elterngeld Plus in Vorbereitung

Eltern sollen künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld erhalten können, wenn sie in dieser Zeit in Teilzeit arbeiten.

Die Bun­des­re­gie­rung will bald das so genann­te “Eltern­geld Plus” ein­füh­ren und hat dazu einen ent­spre­chen­den Gesetz­ent­wurf in den Bun­des­rat ein­ge­bracht. Kern­stück der Ände­rung ist eine Fle­xi­bi­li­sie­rung und Ver­län­ge­rung des bis­he­ri­gen Eltern­gelds. Arbei­ten Mut­ter oder Vater nach der Geburt eines Kin­des in Teil­zeit, sol­len sie daher künf­tig bis zu 28 Mona­te lang Eltern­geld bezie­hen kön­nen. Bis­her war die Bezugs­zeit auf 14 Mona­te begrenzt. Zudem soll es einen Part­ner­schafts­bo­nus geben. Tei­len sich Vater und Mut­ter die Betreu­ung ihres Kin­des und arbei­ten par­al­lel für min­des­tens vier Mona­te zwi­schen 25 und 30 Wochen­stun­den, sol­len sie jeweils zusätz­lich vier Mona­te das Eltern­geld Plus erhal­ten.