Bundesratsinitiative für Steueränderungsgesetz

Über eine Bundesratsinitiative will Hessen mehrere Steueränderungen umsetzen lassen, darunter eine zeitlich befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung.

Hes­sen hat eine Bun­des­rats­in­itia­ti­ve für ein neu­es Steu­er­än­de­rungs­ge­setz gestar­tet. Das Gesetz soll nach Aus­sa­ge des Finanz­mi­nis­ters “Steu­er­schlupf­lö­cher schlie­ßen, Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen abbau­en und Inves­ti­tio­nen ankur­beln”. Wäh­rend sich eine der vier geplan­ten Ände­run­gen in ers­ter Linie gegen Steu­er­ge­stal­tungs­mo­del­le von inter­na­tio­na­len Kon­zer­nen rich­tet, betref­fen die ande­ren Ände­run­gen auch mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men.

Inter­es­sant ist vor allem der Vor­schlag, die degres­si­ve AfA für Anschaf­fun­gen in den Jah­ren 2015 und 2016 wie­der ein­zu­füh­ren. Es kann daher eine Über­le­gung wert sein, eine dem­nächst geplan­te Anschaf­fung ins nächs­te Jahr zu ver­schie­ben, um dafür mög­li­cher­wei­se die degres­si­ve AfA in Anspruch zu neh­men. Eine Garan­tie dafür, dass die­se Rege­lung tat­säch­lich kommt, gibt es aller­dings nicht, da bis jetzt weder ein Zeit­plan für das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren noch eine Stel­lung­nah­me der Gesetz­ge­bungs­or­ga­ne vor­liegt. Im Ein­zel­nen sieht die Geset­zes­in­itia­ti­ve fol­gen­de Ände­run­gen vor:

  • Degres­si­ve AfA: Als Kon­junk­tur­sprit­ze und “Bon­bon” zum Aus­gleich der uner­freu­li­chen Ände­run­gen soll für Anschaf­fun­gen in den Jah­ren 2015 und 2016 erneut eine degres­si­ve AfA mög­lich sein um Inves­ti­ti­ons­an­rei­ze zu schaf­fen.

  • Vor­rats­be­wer­tung: Bei der Vor­rats­be­wer­tung des Umlauf­ver­mö­gens wird nor­ma­ler­wei­se unter­stellt, dass die zuerst ein­ge­kauf­ten oder her­ge­stell­ten Waren auch zuerst ver­äu­ßert wer­den (Fifo-Metho­de: first in, first out). Ein Betrieb kann jedoch für gleich­ar­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter bis­her auch die Lifo-Metho­de (last in, first out) wäh­len, bei der die zuletzt ein­ge­kauf­ten oder her­ge­stell­ten Waren als zuerst ver­äu­ßert gel­ten. Weil die Lifo-Metho­de aber zu unver­steu­er­ten stil­len Reser­ven führt, inter­na­tio­nal nicht üblich ist und Betrie­be je nach Bran­che sehr unter­schied­lich begüns­tigt, soll sie nun abge­schafft wer­den.

  • Streu­be­sitz­an­tei­le: Divi­den­den aus Streu­be­sitz­an­tei­len sind seit 2013 steu­er­pflich­tig, Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne hin­ge­gen nach wie vor steu­er­frei. Wer­den Gewin­ne nicht als Divi­den­den aus­ge­schüt­tet, son­dern the­sau­ri­ert und per Anteils­ver­kauf rea­li­siert, blei­ben sie also nach wie vor steu­er­frei. Daher sol­len künf­tig auch Ver­äu­ße­rungs­ge­win­ne aus Streu­be­sitz­an­tei­len steu­er­pflich­tig sein.

  • Rege­lung gegen Lizenz­bo­xen: Mitt­ler­wei­le bie­ten vie­le Staa­ten inter­na­tio­na­len Groß­kon­zer­nen eine Platt­form für aggres­si­ve Steu­er­ge­stal­tun­gen durch steu­er­güns­ti­ge “Lizenz­bo­xen”. Weil ein mul­ti­na­tio­na­les Bestre­ben zur Ein­däm­mung die­ses Modells wenig Aus­sicht auf Erfolg hat, sol­len kon­zern­in­ter­ne Lizenz­zah­lun­gen nur noch dann ganz oder teil­wei­se abzugs­fä­hig sein, wenn sie im Emp­fän­ger­staat mit einem Steu­er­satz von 25 % besteu­ert wer­den.