Leistungsempfänger hat keinen direkten Erstattungsanspruch
Der Leistungsempfänger kann nicht direkt beim Finanzamt die Erstattung von zu Unrecht bezahlter Umsatzsteuer geltend machen.
Ein Leistungsempfänger kann beim Finanzamt des Lieferanten keine direkte Erstattung von zu Unrecht in Rechnung gestellter und an den Lieferanten gezahlter Umsatzsteuer geltend machen. Das gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster auch dann, wenn der Rechnungsaussteller zu einer Erstattung nicht bereit oder nicht in der Lage ist, weil er beispielsweise mittlerweile insolvent ist. Für einen Erstattungsanspruch gibt es keine Rechtsgrundlage, meint das Gericht. Allenfalls eine Erstattung aus Billigkeit kommt in Frage.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen
- Erster Entwurf für das Jahressteuergesetz 2026
- Steuerfreie Entlastungsprämie ist gescheitert
- Förderung für private Elektrofahrzeuge ist gestartet
- Nutzung eines Privatwagens trotz Dienstwagens