Ermäßigte Besteuerung einer Abfindung

Die ermäßigte Besteuerung bei Zusammenballung von Einkünften setzt voraus, dass das Einkommen im Jahr der Zahlung über dem entgangenen Arbeitslohn liegt.

Die für eine ermä­ßig­te Besteue­rung einer Abfin­dung erfor­der­li­che Zusam­men­bal­lung von Ein­künf­ten liegt nicht vor, wenn im Jahr der Zah­lung die Ein­künf­te des Steu­er­zah­lers den ent­ge­hen­den Arbeits­lohn nicht über­stei­gen. Für das Finanz­ge­richt Nürn­berg ent­fällt die Not­wen­dig­keit die­ser Pro­gno­se­ent­schei­dung über den vor­aus­sicht­li­chen Arbeits­lohn nicht dadurch, dass der Steu­er­zah­ler im Jahr der Zah­lung tat­säch­lich kei­nen Arbeits­lohn mehr erzielt, son­dern ande­re Ein­künf­te hat.