Frist für die Abfrage der KiStAM verlängert

Das Bundeszentralamt für Steuern reagiert auf die hohe Nachfrage mit einer Verlängerung der Abfragefrist für die KiStAM, die nun mindestens bis Ende November gilt.

Eigent­lich muss­ten Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten das Kir­chen­steu­er­ab­zugs­merk­mal (KiS­tAM) ihrer Gesell­schaf­ter spä­tes­tens bis zum 31. Okto­ber 2014 beim Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern (BZSt) abge­fragt haben. Das BZSt hat aber auch Mit­te Okto­ber noch einen hohen Ein­gang an Regis­trie­run­gen ver­zeich­net und daher die Frist zum Abruf um zunächst einen Monat ver­län­gert. Die KiS­tAM-Abfra­ge ist also noch min­des­tens bis zum 30. Novem­ber 2014 mög­lich.