Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke

Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken des Bundesfinanzhofs an der Zinsschranke reagiert das Bundesfinanzministerium mit einem Nichtanwendungserlass.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat­te Ende 2013 ernst­li­che Zwei­fel an der Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Zins­schran­ke geäu­ßert und im kon­kre­ten Fall Aus­set­zung der Voll­zie­hung gewährt. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hält die Kri­tik des Bun­des­fi­nanz­hofs aber für nicht berech­tigt und hat jetzt auf die Ent­schei­dung mit einem Nicht­an­wen­dungs­er­lass reagiert.