Kleinunternehmer schuldet Umsatzsteuer aus Gutschrift

Kleinunternehmer müssen vorsichtig sein, um nicht auf der Umsatzsteuer sitzen zu bleiben, wenn sie die Gutschrift eines Kunden akzeptieren.

Wird gegen­über einem Klein­un­ter­neh­mer in einer Gut­schrift offen Umsatz­steu­er aus­ge­wie­sen, schul­det die­ser dem Finanz­amt den Steu­er­be­trag jeden­falls dann, wenn er den Gut­schrif­ten nicht wider­spricht und sie statt­des­sen unter­schrie­ben an den Leis­tungs­emp­fän­ger zurück­sen­det. Außer­dem meint das Finanz­ge­richt Müns­ter, dass ein unbe­rech­tig­ter Steu­er­aus­weis nicht vor­aus­setzt, dass die Gut­schrift alle Pflicht­an­ga­ben für eine Rech­nung auf­weist. Es genügt, wenn dar­in Aus­stel­ler, Leis­tungs­emp­fän­ger, eine Leis­tungs­be­schrei­bung, sowie das Ent­gelt und die Umsatz­steu­er ent­hal­ten sind.