Dienstwagennutzung für betriebliche Zwecke
Ein Arbeitnehmer mit einem eigenen Betrieb kann keine fiktiven Fahrtkosten ansetzen, wenn er seinen Dienstwagen gleichzeitig für betriebliche Fahrten verwendet.
Nutzt ein Arbeitnehmer, der zugleich einen eigenen Betrieb hat, seinen Dienstwagen für Zwecke seines Betriebes, kann er dafür keine fiktiven Betriebsausgaben für Fahrtkosten ansetzen. Die Versteuerung der Dienstwagenüberlassung nach der 1 %-Regelung sieht das Finanzgericht Münster nicht anteilig als fiktive Betriebsausgabe an, weil die Überlassung lediglich für private Zwecke erfolgt und nicht die Nutzung des Dienstwagens in einem anderen Betrieb abdeckt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer