Änderung bei Betriebsveranstaltungen in der Kritik

In der Anhörung zum Zollkodexanpassungsgesetz gab es einhellige Kritik an den geplanten Änderungen bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen.

Am 24. Novem­ber 2014 fand die öffent­li­che Anhö­rung zum Zoll­ko­de­xan­pas­sungs­ge­setz im Finanz­aus­schuss des Bun­des­tags statt. Dabei haben Arbeit­ge­ber­ver­bän­de, Gewerk­schaf­ten und Wis­sen­schaft­ler ein­hel­lig die von der Bun­des­re­gie­rung geplan­ten Ände­run­gen bei der lohn­steu­er­li­chen Behand­lung von Betriebs­ver­an­stal­tun­gen kri­ti­siert und Ver­än­de­run­gen gefor­dert. Sogar die Deut­sche Steu­er-Gewerk­schaft, die Inter­es­sen­ver­tre­tung der Finanz­be­am­ten, schloss sich der Kri­tik an, dass es nicht ange­he, auch die Gemein­kos­ten für Betriebs­ver­an­stal­tun­gen auf die Arbeit­neh­mer umzu­le­gen. Ob das Gesetz wirk­lich noch im Dezem­ber ver­ab­schie­det wer­den kann, ist — auch ange­sichts der zahl­rei­chen Ände­rungs­wün­sche des Bun­des­rats — wei­ter frag­lich.