Steuerbescheide für 2014 frühestens ab März 2015

Weil die Finanzverwaltung erst den Ablauf verschiedener Meldefristen abwarten muss, werden die Steuererklärungen für 2014 auch bei früherer Abgabe nicht vor März 2015 bearbeitet.

Weil Arbeit­ge­ber, Ver­si­che­run­gen und ande­re Insti­tu­tio­nen bis zum 28. Febru­ar 2015 Zeit haben, Daten elek­tro­nisch an die Finanz­ver­wal­tung zu über­mit­teln, wer­den die Steu­er­be­schei­de für 2014 frü­hes­tens im März ver­sen­det. Denn erst dann kön­nen die Finanz­äm­ter mit der Bear­bei­tung der Steu­er­erklä­run­gen begin­nen. Die Steu­er­erklä­rung schon Anfang Janu­ar ein­zu­rei­chen hat also nur den Vor­teil, dass die Erklä­rung als eine der ers­ten bear­bei­tet wird, sobald beim Finanz­amt im März alle Daten vor­lie­gen.