Sachbezugswerte für 2015

Im neuen Jahr ändern sich nur die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft, während die Werte für Verpflegung wegen der niedrigen Inflation unverändert bleiben.

Die Sach­be­zugs­wer­te für 2015 ste­hen jetzt fest. Wäh­rend sich der Ver­brau­cher­preis­in­dex für Ver­pfle­gung gegen­über dem Vor­jahr nicht ver­än­dert hat, stieg der Preis­in­dex für Mie­ten um 1,1 %. Daher betra­gen die Sach­be­zugs­wer­te in 2015 bun­des­ein­heit­lich

  • für eine freie Unter­kunft monat­lich 223 Euro oder täg­lich 7,43 Euro (2014: 221 Euro mtl. oder 7,37 Euro pro Tag);

  • für unent­gelt­li­che oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten kalen­der­täg­lich 7,63 Euro, davon ent­fal­len 1,63 Euro auf ein Früh­stück und je 3,00 Euro auf ein Mit­tag- oder Abend­essen. Der monat­li­che Sach­be­zugs­wert beträgt 229 Euro (Früh­stück 49 Euro, Mit­tag- und Abend­essen 90 Euro).