Sachbezugswerte für 2015
Im neuen Jahr ändern sich nur die Sachbezugswerte für eine freie Unterkunft, während die Werte für Verpflegung wegen der niedrigen Inflation unverändert bleiben.
Die Sachbezugswerte für 2015 stehen jetzt fest. Während sich der Verbraucherpreisindex für Verpflegung gegenüber dem Vorjahr nicht verändert hat, stieg der Preisindex für Mieten um 1,1 %. Daher betragen die Sachbezugswerte in 2015 bundeseinheitlich
-
für eine freie Unterkunft monatlich 223 Euro oder täglich 7,43 Euro (2014: 221 Euro mtl. oder 7,37 Euro pro Tag);
-
für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 7,63 Euro, davon entfallen 1,63 Euro auf ein Frühstück und je 3,00 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 229 Euro (Frühstück 49 Euro, Mittag- und Abendessen 90 Euro).
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform