Beitragsbemessungsgrenzen 2015

Aufgrund der guten Konjunktur steigen die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Grenzwerte der Sozialversicherung zum Jahreswechsel um 2 bis 3 %.

Die Löh­ne und Gehäl­ter in Deutsch­land sind im ver­gan­ge­nen Jahr wie­der gestie­gen. Des­halb ändern sich auch 2015 wie­der die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen der Sozi­al­ver­si­che­rung. Die Wer­te stei­gen um 2 bis 3 %, was in ers­ter Linie der guten Kon­junk­tur im Jahr 2013 geschul­det ist. Bei der Ren­ten­ver­si­che­rung fällt der Anstieg im Osten dop­pelt so hoch aus wie im Wes­ten.

  • Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung steigt im Wes­ten um 1.200 Euro auf 72.600 Euro (6.050 Euro mtl.). Im Osten steigt sie um 2.400 Euro auf dann 62.400 Euro (5.200 Euro mtl.).

  • In der knapp­schaft­li­chen Ver­si­che­rung steigt die Gren­ze im Wes­ten sogar um 1.800 Euro auf dann 89.400 Euro (7.450 Euro mtl.). Im Osten beträgt der Anstieg 2.400 Euro auf dann 76.200 Euro (6.350 Euro mtl.).

  • In der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ist die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze bun­des­weit ein­heit­lich fest­ge­legt und erhöht sich um 900 Euro auf dann 49.500 Euro (4.125 Euro mtl.). Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt aller­dings 5.400 Euro höher bei 54.900 Euro im Jahr (4.575 Euro mtl.).

Die Bezugs­grö­ße, die zum Bei­spiel für die Min­dest­bei­trags­be­mes­sungs­grund­la­ge für frei­wil­li­ge Mit­glie­der in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung rele­vant ist, steigt im Wes­ten, wie­der um 840 Euro im Jahr. Der neue Wert beträgt damit im Wes­ten 34.020 Euro im Jahr (2.835 Euro mtl.). Auch im Osten erhöht sich die Bezugs­grö­ße um 840 Euro auf dann 28.980 Euro im Jahr (2.415 Euro mtl.).