Neues Verfahren zur Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht
Über 50 Jahre liegt der Hauptfeststellungszeitpunkt für die Einheitsbewertung von Grundbesitz mittlerweile zurück, weswegen der Bundesfinanzhof die Grundsteuer für verfassungswidrig hält und das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.
Der Bundesfinanzhof hält die Vorschriften über die Einheitsbewertung spätestens ab dem 1. Januar 2009 für verfassungswidrig, weil der dann 45 Jahre zurückliegende Hauptfeststellungszeitpunkt zu steuerlichen Folgen führt, die mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht mehr vereinbar sind. Durch die städtebauliche Entwicklung in dieser Zeit, neue Bauweisen und andere tiefgreifende Veränderungen am Immobilienmarkt gäbe es mittlerweile nach Anzahl und Ausmaß zu große Wertverzerrungen bei den Einheitswerten. Er hat daher in einem Vorlagebeschluss das Bundesverfassungsgericht angerufen.
Wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, und welche Folgen sich daraus für die Grundsteuer ergeben, lässt sich nicht abschätzen. Eine generelle Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer jedenfalls ist kaum zu erwarten, da die fiskalischen Folgen für die Kommunen unabsehbar wären. Das Gericht könnte dem Gesetzgeber aber die Möglichkeit geben, rückwirkend auf den 1. Januar 2009 eine Neubewertung des Grundbesitzes vorzuschreiben.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die “Steuererklärung mit einem Klick”
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen