Wirksamer Kindergeldantrag auch in einer Außenstelle möglich
Der Antrag auf Kindergeld ist auch dann rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung gestellt, wenn er bei einer Außenstelle der zuständigen Arbeitsagentur eingeht, die Familienkasse aber in der Hauptstelle ihren Sitz hat.
Im Streit um die Frage, ob ein Antrag auf Kindergeld noch rechtzeitig an die Familienkasse bei der Arbeitsagentur gestellt worden ist, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass es keine Rolle spielt, wenn der Antrag an eine Außenstelle der Agentur adressiert ist. Der Antrag ging nämlich kurz vor Jahreswechsel bei der Außenstelle ein, wurde in der Hauptstelle, in der die Anträge bearbeitet werden, aber erst im neuen Jahr registriert.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die “Steuererklärung mit einem Klick”
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen