Steuerbescheide vorläufig in Bezug auf Ausbildungskosten

Nach dem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs ans Bundesverfassungsgericht ergehen neue Steuerbescheide, in denen Ausbildungskosten nur beschränkt anerkannt werdem, nur noch vorläufig.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat den Vor­läu­fig­keits­ka­ta­log aktua­li­siert. Steu­er­be­schei­de erge­hen damit nur noch vor­läu­fig hin­sicht­lich der Fra­ge, ob die Kos­ten für eine ers­te Berufs­aus­bil­dung oder ein Erst­stu­di­um voll als Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben abzieh­bar sind.