Gesetz zur Anhebung von Steuerfreibeträgen und Kindergeld

Für das Gesetz, mit dem das steuerfreie Existenzminimum sowie der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 angehoben werden sollen, liegt jetzt der Entwurf vor.

Wegen der ver­fas­sungs­recht­lich gebo­te­nen Anhe­bung des steu­er­frei­en Exis­tenz­mi­ni­mums hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um jetzt den ers­ten Ent­wurf für ein Gesetz zur Anhe­bung des Grund­frei­be­tra­ges, des Kin­der­frei­be­tra­ges, des Kin­der­gel­des und des Kin­der­zu­schlags vor­ge­legt. Dabei wer­den aber nur die abso­lut not­wen­di­gen Erhö­hun­gen vor­ge­nom­men. Beim Grund­frei­be­trag sind das 118 Euro mehr für die­ses Jahr und wei­te­re 180 Euro für 2016. Der Kin­der­frei­be­trag erhöht sich für 2015 um 144 Euro und um 96 Euro in 2016. Das Kin­der­geld steigt um 4 Euro pro Kind und Monat in die­sem Jahr sowie wei­te­re 2 Euro im nächs­ten Jahr.