Hersteller haftet für Steuerausfall durch manipulierbare Kassen

Für hinterzogene Steuern haftet neben dem Steuersünder selbst auch der Hersteller von manipulierbaren Kassensystemen.

Für hin­ter­zo­ge­ne Steu­ern haf­tet nicht nur der Steu­er­sün­der selbst, son­dern auch ande­re Per­so­nen, die Bei­hil­fe zur Steu­er­hin­ter­zie­hung geleis­tet haben. Mit die­ser Begrün­dung hat das Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz den Geschäfts­füh­rer einer Fir­ma, die Kas­sen­sys­te­me nebst Mani­pu­la­ti­ons­soft­ware her­stellt und ver­treibt, in die Haf­tung genom­men, nach­dem einer sei­ner Kun­den wegen Steu­er­hin­ter­zie­hung ver­ur­teilt wor­den war.