Besteuerung der Mütterrente

Weil bei der Mütterrente ein größerer Teil besteuert wird, als viele Rentner annehmen, hält der Bund der Steuerzahler die Besteuerung der Mütterrente für undurchsichtig.

Der Bund der Steu­er­zah­ler hält die Besteue­rung der Müt­ter­ren­te für undurch­sich­tig und weist dar­auf hin, dass oft ein grö­ße­rer Anteil der Müt­ter­ren­te ver­steu­ert wird als von vie­len Rent­nern ange­nom­men. Wie hoch der steu­er­freie Anteil der Müt­ter­ren­te ist, hängt vom Jahr des Ren­ten­be­ginns ab. Die Ren­ten­ver­si­che­rung rech­net dabei so, als sei die Müt­ter­ren­te bereits im Jahr des Ren­ten­be­ginns gezahlt wor­den. Betrof­fen sind Senio­ren, die vor dem Jahr 2014 in Ren­te gegan­gen sind, ins­be­son­de­re aber Rent­ner, die seit 2005 oder frü­her eine Ren­te erhiel­ten und meh­re­re Kin­der haben. Bei ihnen fällt der steu­er­pflich­ti­ge Ren­ten­an­pas­sungs­be­trag in die­sem Jahr beson­ders hoch aus.