Nutzung eines Pkws aus dem Betriebsvermögen des Ehegatten

Für die betriebliche Nutzung des Pkws, der zum Betriebsvermögen des Ehegatten gehört, ist beim Nutzer kein Betriebsausgabenabzug möglich.

Nutzt ein Unter­neh­mer in sei­nem Betrieb einen Pkw, der zum Betriebs­ver­mö­gen sei­nes Ehe­gat­ten gehört, ohne sich direkt oder über eine Nut­zungs­ent­schä­di­gung an den Kos­ten zu betei­li­gen, kann er für die betrieb­li­che Nut­zung des Pkw auch kei­ne Betriebs­aus­ga­ben abzie­hen, bei­spiels­wei­se in Form der Kilo­me­ter­pau­scha­le. Wen­det der Ehe­gat­te, zu des­sen Betriebs­ver­mö­gen der Pkw gehört, für sei­ne Pri­vat­nut­zung die 1 %-Rege­lung an, ist damit auch die Nut­zung des Pkw auch durch den ande­ren Ehe­gat­ten abge­gol­ten. Der Bun­des­fi­nanz­hof sieht in die­sem Fall kei­nen Anlass, eine zusätz­li­che Nut­zungs­ent­nah­me anzu­set­zen.