Schenkung eines Firmenanteils unter Nießbrauchsvorbehalt

Wenn sich der Schenker zusammen mit dem Nießbrauch auch das Stimmrecht vorbehält, ist die Schenkung eines Firmenanteils nicht als Betriebsvermögen begünstigt.

Die Schen­kung von Betriebs­ver­mö­gen ist in der Regel steu­er­be­güns­tigt mög­lich. Ein Fall­strick lau­ert aber bei der Schen­kung unter Nieß­brauchs­vor­be­halt, wie ein Geschwis­ter­paar jetzt beim Bun­des­fi­nanz­hof fest­stel­len muss­te. Die Eltern hat­ten KG-Antei­le auf ihre Kin­der unter Nieß­brauchs­vor­be­halt über­tra­gen und gleich­zei­tig den Gesell­schafts­ver­trag so geän­dert, dass das Stimm­recht für Antei­le im Fall eines Nieß­brauchs dem Nieß­brau­cher zuste­hen soll. Dadurch sind die Kin­der aber nach Ansicht des Gerichts nie zu Mit­un­ter­neh­mern gewor­den, weil sie weder Eigen­in­itia­ti­ve ent­fal­ten konn­ten noch Unter­neh­mer­ri­si­ko tru­gen. Fehlt eines die­ser Ele­men­te ganz, liegt kei­ne Mit­un­ter­neh­merstel­lung vor, und die Steu­er­be­güns­ti­gung für Betriebs­ver­mö­gen schei­det aus. Das Urteil betraf noch das alte Erb­schaft­steu­er­recht, lässt sich aber sinn­ge­mäß auch auf das neue Recht anwen­den.