Zurechnung eines geleasten Pkw beim Arbeitnehmer

In bestimmten Fällen ist ein geleaster Pkw dem Arbeitnehmer als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen, womit keine 1 %-Regelung oder Fahrtenbuchmethode zur Anwendung kommt.

Wenn der Arbeit­neh­mer wie ein wirt­schaft­li­cher Eigen­tü­mer oder Lea­sing­neh­mer über sei­nen Dienst­wa­gen ver­fü­gen kann, liegt kei­ne Dienst­wa­gen­über­las­sung vor, für die die 1 %-Rege­lung oder die Fahr­ten­buch­me­tho­de anzu­wen­den wäre. Statt­des­sen ist der geld­wer­te Vor­teil nach den all­ge­mei­nen steu­er­li­chen Grund­sät­zen zu bewer­ten wie sie auch für die Erfas­sung von Rabat­ten gel­ten. Einen sol­chen Fall sieht der Bun­des­fi­nanz­hof bei­spiels­wei­se, wenn der Arbeit­ge­ber Lea­sing­neh­mer ist und den Dienst­wa­gen sei­nem Arbeit­neh­mer im Rah­men eines Unter­lea­sing­ver­hält­nis­ses über­lässt.