Steuerentlastungen angekündigt

Neben der immer wieder geforderten Kompensation der kalten Progression will die Bundesregierung auch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anheben.

Ange­sichts der spru­deln­den Steu­er­ein­nah­men kann sich der Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter nicht mehr län­ger der For­de­rung nach einer Steu­er­ent­las­tung erweh­ren. Er hat daher ange­kün­digt, zum 1. Janu­ar 2016 das immer wie­der dis­ku­tier­te The­ma der “kal­ten Pro­gres­si­on” anzu­ge­hen. Dazu soll der Steu­er­ta­rif ent­spre­chend der Infla­ti­ons­ra­te modi­fi­ziert und jeweils alle zwei Jah­re erneut ange­passt wer­den. Für die Steu­er­zah­ler fällt die Ent­las­tung aller­dings über­schau­bar aus — in der Regel wird die Steu­er­erspar­nis kaum über zwei bis fünf Euro pro Monat hin­aus­ge­hen. Steigt die Infla­ti­ons­ra­te wie­der, kann aber auch die Ent­las­tung höher aus­fal­len. Dar­über hin­aus haben die Spit­zen der Regie­rungs­ko­ali­ti­on schon im April eine Erhö­hung des Ent­las­tungs­be­trags für Allein­er­zie­hen­de beschlos­sen. Die­ser soll von 1.308 Euro um 600 Euro auf 1.908 Euro für das ers­te Kind ange­ho­ben wer­den.