Doppelbelastung bei Vererbung von Zinsansprüchen

Dass bei der Vererbung von bereits entstandenen, aber noch nicht fälligen Stückzinsansprüchen sowohl Erbschaft- als auch Einkommensteuer anfällt, ist nicht verfassungswidrig.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen die Dop­pel­be­las­tung mit Erb­schaft- und Ein­kom­men­steu­er bei der Ver­er­bung von Zins­an­sprü­chen wegen man­geln­der Erfolgs­aus­sich­ten nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men. Bei zum Nach­lass gehö­ren­den Zins­an­sprü­chen ist es nach Über­zeu­gung des Gerichts wegen der Typi­sie­rungs- und Pau­scha­lie­rungs­be­fug­nis des Gesetz­ge­bers zuläs­sig, spä­ter ent­ste­hen­de Ein­kom­men­steu­er bei der Berech­nung der Erb­schaft­steu­er unbe­rück­sich­tigt zu las­sen.