Neuer Stand bei laufenden Gesetzesänderungen

Während sich der Bundesrat mit verschiedenen Steueränderungsgesetzen befasst hat, hat das Bundesfinanzministerium den schon länger erwarteten Entwurf für die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes vorgelegt.

Neben dem “Gesetz zur Umset­zung der Pro­to­koll­erklä­rung zum Gesetz zur Anpas­sung der Abga­ben­ord­nung an den Zoll­ko­dex der Uni­on und zur Ände­rung wei­te­rer steu­er­li­cher Vor­schrif­ten” hat der Bun­des­rat im Mai meh­re­re ande­re Steu­er­än­de­rungs­ge­set­ze bera­ten und zum Teil Ände­rungs­wün­sche geäu­ßert. Damit die­se Ände­rungs­wün­sche in das end­gül­ti­ge Gesetz auf­ge­nom­men wer­den, muss aller­dings noch der Bun­des­tag zustim­men. Im Ein­zel­nen hat der Bun­des­rat fol­gen­de Beschlüs­se gefasst:

  • Elek­tro­au­tos: Hes­sen möch­te Elek­tro­fahr­zeu­ge steu­er­lich för­dern. Der Gesetz­ent­wurf sieht des­halb unter ande­rem eine Son­der­ab­schrei­bung für Elek­tro­fahr­zeu­ge und Lade­vor­rich­tun­gen im betrieb­li­chen Bereich vor. Nie­der­sach­sen dage­gen hat eine Umwelt­prä­mie vor­ge­schla­gen, die Pri­vat­leu­ten bei der Anschaf­fung eines Neu­wa­gens gezahlt wird. Für rei­ne Elek­tro­fahr­zeu­ge ist ein Kauf­zu­schuss in Höhe von 5.000 Euro vor­ge­se­hen. Ver­brauchs­ar­me Plug-In-Hybrid­fahr­zeu­ge sol­len mit einem Zuschuss von 2.500 Euro geför­dert wer­den.

  • Pkw-Maut und Kfz-Steu­er: Nach dem Bun­des­tag hat nun auch der Bun­des­rat grü­nes Licht für die Ein­füh­rung der Pkw-Maut und die Absen­kung der Kfz-Steu­er für inlän­di­sche Fahr­zeug­hal­ter gege­ben. Das letz­te Wort ist trotz­dem noch nicht gespro­chen, denn die EU-Kom­mis­si­on hat bereits eine Kla­ge ange­kün­digt. Soll­te die­se Erfolg haben, müs­sen deut­sche Auto­fah­rer auf die Redu­zie­rung der Kfz-Steu­er ver­zich­ten und damit die Pkw-Maut in der­sel­ben Höhe bezah­len wie Besu­cher aus dem Aus­land.

  • Büro­kra­tie­ent­las­tung: Zum Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz schlägt der Bun­des­rat eine Ergän­zung vor, die eine Anhe­bung der Gren­ze für Klein­be­trags­rech­nun­gen von 150 Euro auf 300 Euro vor­sieht. Dane­ben regt der Bun­des­rat noch eine Kon­kre­ti­sie­rung bei der Infor­ma­ti­ons­pflicht zum Kir­chen­steu­er­ab­zug auf Kapi­tal­erträ­ge an, die nicht mehr jähr­lich, son­dern nur noch ein­ma­lig zu Beginn der Geschäfts­be­zie­hung statt­fin­den soll.

  • Grund- und Kin­der­frei­be­trag: Grund­sätz­lich hat der Bun­des­rat der ver­fas­sungs­recht­lich not­wen­di­gen Erhö­hung von Grund­frei­be­trag, Kin­der­frei­be­trag und Kin­der­geld zuge­stimmt. Er möch­te aber, dass auch der Abzugs­be­trag für Unter­halts­ver­pflich­tun­gen auf den neu­en, höhe­ren Grund­frei­be­trag ange­ho­ben wird.

  • Allein­er­zie­hen­de: In Anleh­nung an den Beschluss der Koali­ti­ons­spit­zen­ver­tre­ter spricht sich der Bun­des­rat dafür aus, den Ent­las­tungs­be­trag für Allein­er­zie­hen­de um 600 Euro auf dann 1.908 Euro zu erhö­hen. Außer­dem soll der Ent­las­tungs­be­trag nach der Kin­der­zahl gestaf­felt und für jedes wei­te­re Kind um jeweils 240 Euro ange­ho­ben wer­den.

  • Ban­ken­plei­ten: Die Ein­la­gen­si­che­rung für den Fall einer Bank­in­sol­venz wird gemäß EU-Vor­ga­ben erwei­tert. Wie bis­her blei­ben Ein­la­gen bis zu einer Gren­ze von 100.000 Euro garan­tiert. Aller­dings sinkt die Aus­zah­lungs­frist für eine Ent­schä­di­gung von bis­her 20 auf 7 Arbeits­ta­ge. Zudem sind zukünf­tig beson­ders schutz­wür­di­ge Ein­la­gen bis zu 500.000 Euro abge­si­chert.

Auch das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um ist nicht untä­tig geblie­ben, was Ände­run­gen im Steu­er­recht angeht. Schon im März woll­te das Minis­te­ri­um einen Ent­wurf für die Neu­re­ge­lung der Erb­schaft­steu­er auf Betriebs­ver­mö­gen vor­le­gen, hat­te die­ses Vor­ha­ben dann aber wegen hef­ti­ger Kri­tik ver­scho­ben. Jetzt hat das Minis­te­ri­um den Refe­ren­ten­ent­wurf für das Ände­rungs­ge­setz ver­öf­fent­licht. Gegen­über den bereits bekannt gewor­de­nen Plä­nen haben sich vor allem zwei Ände­run­gen erge­ben:

  • Lohn­sum­men­re­ge­lung: Eine gene­rel­le Aus­nah­me von der Lohn­sum­men­re­ge­lung soll es nur noch bis maxi­mal drei Arbeit­neh­mer geben. Bei bis zu zehn Arbeit­neh­mern gibt es immer­hin Erleich­te­run­gen, indem eine redu­zier­te Lohn­sum­me gefor­dert wird. Aller­dings wer­den die Arbeit­neh­mer meh­re­rer Betrie­be zusam­men­ge­rech­net, um Gestal­tun­gen zu ver­hin­dern.

  • Bedürf­nis­prü­fung: Bei Betriebs­ver­mö­gen über 20 Mio. Euro kann der Erbe statt einer Bedürf­nis­prü­fung, bei der das gesam­te Ver­mö­gen offen­zu­le­gen ist, auch einen nach der Höhe des Betriebs­ver­mö­gens gestaf­fel­ten Ver­scho­nungs­ab­schlag bean­tra­gen.

Da es nach wie vor Kri­tik an den Plä­nen des Minis­te­ri­ums gibt, ist nicht aus­ge­schlos­sen, dass im wei­te­ren Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren noch wesent­li­che Ände­run­gen erfol­gen. Aus­führ­li­che Infor­ma­tio­nen über die aktu­el­len Plä­ne zur Erb­schaft­steu­er lesen Sie in der nächs­ten Aus­ga­be des Rund­schrei­bens.