Badrenovierung als anteilige Arbeitszimmerkosten
Wenn eine Badmodernisierung den Wert des gesamten Hauses steigert, sind die Renovierungskosten nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster anteilig als Betriebsausgaben abziehbar.
Aufwendungen für die Renovierung des Badezimmers im privaten Einfamilienhaus, die über übliche Schönheitsreparaturen hinausgehen und den Wert des gesamten Hauses nachhaltig erhöhen, erhöhen anteilig die steuerlich abzugsfähigen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer. Das Finanzgericht Münster lässt den anteiligen Abzug zu, um Wertungswidersprüche zu vermeiden: Im Streitfall war das Arbeitszimmer Teil des Betriebsvermögens des Klägers. Bei einer späteren Entnahme würde ein dem Arbeitszimmer entsprechender Anteil des Gebäudewertes als zu versteuernder Entnahmewert angesetzt. Mit der Modernisierung hat sich aber dauerhaft der Gebäudewert und damit auch der Entnahmewert erhöht. Das Urteil wird jetzt in der Revision vom Bundesfinanzhof geprüft. Vergleichbare Fälle können damit per Einspruch offen gehalten werden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Aussetzung der Vollziehung bei Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlage
- Aufwendungen für Insolvenzverfahren sind keine Werbungskosten
- Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen in 2022
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer