Neue Taxonomien für die E-Bilanz

E-Bilanzen für Wirtschaftsjahre, die nach 2015 beginnen, müssen mit der neuen Version der Taxonomien erstellt werden, die das Bundesfinanzministerium veröffentlicht hat.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat aktua­li­sier­te Taxo­no­mi­en für die E-Bilanz ver­öf­fent­licht. Die neu­en Taxo­no­mi­en sind grund­sätz­lich für Wirt­schafts­jah­re zu ver­wen­den, die nach dem 31. Dezem­ber 2015 begin­nen. Es steht den Unter­neh­men aber auch frei, die neu­en Taxo­no­mi­en bereits für das Wirt­schafts­jahr 2015 zu ver­wen­den. Die Über­mitt­lung mit die­sen neu­en Taxo­no­mi­en wird für Test­fäl­le vor­aus­sicht­lich ab Novem­ber 2015 und für Echt­fäl­le ab Mai 2016 mög­lich sein.