Einigung über Grundsteuerreform

Die Landesfinanzminister haben sich jetzt auf Eckpunkte für die Reform der Grundsteuer geeinigt.

Schon seit Jah­ren wird über die Bewer­tung der Grund­stü­cke bei der Grund­steu­er gestrit­ten. Sie erfolgt auf Grund­la­ge der Ein­heits­wer­te von 1964 in den alten Bun­des­län­dern und von 1935 in den neu­en Bun­des­län­dern. Nun haben sich die Lan­des­fi­nanz­mi­nis­ter auf eine Bewer­tung mit dem Ver­kehrs­wert geei­nigt. Auf­bau­ten wer­den mit fes­ten Kri­te­ri­en sche­ma­tisch ange­setzt. Der Vor­schlag sieht zudem eine Öff­nungs­klau­sel für die Bun­des­län­der bei der Grund­steu­er­mess­zahl vor.