Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat die Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer rückwirkend ab dem 1. Januar 2009 für verfassungswidrig erklärt.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat fest­ge­stellt, dass die Rege­lung über die Ersatz­be­mes­sungs­grund­la­ge im Grund­er­werb­steu­er­recht mit dem Gleich­heits­satz unver­ein­bar und damit ver­fas­sungs­wid­rig ist. Der Gesetz­ge­ber muss nun spä­tes­tens bis zum 30. Juni 2016 eine Neu­re­ge­lung fin­den, die dann rück­wir­kend ab dem 1. Janu­ar 2009 gilt. Auf bereits bestands­kräf­ti­ge Steu­er­be­schei­de hat das Urteil kei­ne Aus­wir­kun­gen, aller­dings erge­hen seit 2010 Beschei­de in die­ser Fra­ge nur noch vor­läu­fig. Für Erwerbs­vor­gän­ge bis zum 31. Dezem­ber 2008 bleibt in jedem Fall das bis­he­ri­ge Recht wei­ter anwend­bar.