Fahrtkosten eines Selbständigen zum Betrieb eines Kunden

Ein Selbstständiger, der längere Zeit denselben Kunden aufsucht, kann die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale geltend machen.

Regel­mä­ßi­ge Fahr­ten eines selb­stän­di­gen Unter­neh­mens­be­ra­ters zur Betriebs­stät­te eines ein­zi­gen Kun­den im Rah­men einer län­ger­fris­ti­gen Bera­tungs­tä­tig­keit kön­nen nur in Höhe der Ent­fer­nungs­pau­scha­le gel­tend gemacht wer­den. Durch die län­ge­re Tätig­keit wird die Betriebs­stät­te des Kun­den gleich­zei­tig zur regel­mä­ßi­gen Betriebs­stät­te des Bera­ters, ohne dass es dar­auf ankommt, ob ihm dort ein eige­ner Raum zuge­wie­sen ist. Der Bera­ter hat­te ansons­ten nur ein Home-Office, das der Bun­des­fi­nanz­hof aber grund­sätz­lich nicht als Betriebs­stät­te aner­kennt.