Widerruf der Pauschalversteuerung von Geschenken möglich
Geht es nach dem Niedersächsischen Finanzgericht, können Unternehmen die Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen jederzeit rückgängig machen, solange die Steuer noch nicht bestandskräftig ist.
Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung hält das Finanzgericht Niedersachsen die Wahl zur Pauschalversteuerung von Geschenken und Sachzuwendungen für widerruflich. Das Unternehmen könne seine Entscheidung bis zur Bestandskraft der Festsetzung der Pauschalsteuer ausüben und die einmal getroffene Entscheidung auch bis zu diesem Zeitpunkt wieder zurücknehmen. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, weil es zu der Frage noch kein höchstrichterliches Urteil gibt.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform