Schornsteinfeger voll als Handwerkerleistung steuerbegünstigt

Nachdem der Fiskus eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs akzeptiert hat, sind wieder sämtliche Kosten für den Schornsteinfeger als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.

Bis­lang muss­ten Schorn­stein­fe­ger­leis­tun­gen in zwei Kate­go­ri­en ein­ge­teilt wer­den: Zur ers­ten gehör­ten Kehr­ar­bei­ten sowie Repa­ra­tur- und War­tungs­ar­bei­ten, die als Hand­wer­k­erleis­tun­gen begüns­tigt wur­den. Mess- und Über­prü­fungs­ar­bei­ten sowie die Feu­er­stät­ten­schau ließ das Finanz­amt dage­gen nicht als Hand­wer­k­erleis­tung gel­ten. Die Finanz­ver­wal­tung fügt sich jetzt aber einem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs, der ent­schie­den hat­te, dass die Erhe­bung des man­gel­frei­en Ist­zu­stan­des eben­so eine Hand­wer­k­erleis­tung ist wie die Besei­ti­gung eines bereits ein­ge­tre­te­nen Scha­dens oder vor­beu­gen­de Maß­nah­men zur Scha­dens­ab­wehr. Daher kön­nen nun in allen noch offe­nen Fäl­len sämt­li­che Aus­ga­ben für den Schorn­stein­fe­ger als Hand­wer­k­erleis­tung gel­tend gemacht wer­den.