Sachbezugswerte für 2016

Während der Sachbezugswert für eine freie Unterkunft unverändert bleibt, erhöhen sich die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Mahlzeiten um rund 3 %.

Am 6. Novem­ber 2015 hat der Bun­des­rat die neu­en Sach­be­zugs­wer­te für das Jahr 2014 beschlos­sen. Wäh­rend bei der letz­ten Ände­rung nur die Wer­te für eine Unter­kunft stie­gen, erhö­hen sich dies­mal allein die Wer­te für Mahl­zei­ten — aller­dings gleich um rund 3 %. Die Sach­be­zugs­wer­te betra­gen in 2016 bun­des­ein­heit­lich

  • für eine freie Unter­kunft monat­lich 223 Euro oder täg­lich 7,43 Euro;

  • für unent­gelt­li­che oder ver­bil­lig­te Mahl­zei­ten kalen­der­täg­lich 7,87 Euro (2015: 7,63 Euro), davon ent­fal­len 1,67 Euro auf ein Früh­stück und je 3,10 Euro auf ein Mit­tag- oder Abend­essen. Der monat­li­che Sach­be­zugs­wert beträgt 236 Euro (bis­her 229 Euro; Früh­stück 50 statt 49 Euro, Mit­tag- und Abend­essen 93 statt 90 Euro).