Abgrenzung zwischen Betriebs- und Werbeveranstaltung

Ob eine Veranstaltung ganz überwiegend im Interesse des Unternehmens liegt oder eine lohnsteuerpflichtige Betriebsveranstaltung ist, hängt entscheidend davon ab, ob daran weit überwiegend externe Gäste teilnehmen.

Zuwen­dun­gen des Arbeit­ge­bers aus Anlass einer Betriebs­ver­an­stal­tung sind steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn, wäh­rend bei einer Wer­be­ver­an­stal­tung im ganz über­wie­gend eigen­be­trieb­li­chen Inter­es­se des Arbeit­ge­bers kein Arbeits­lohn vor­liegt. Laut dem Finanz­ge­richt Baden-Würt­tem­berg hängt die Abgren­zung einer betrieb­li­chen Reprä­sen­ta­ti­ons­ver­an­stal­tung zu einer Betriebs­ver­an­stal­tung pri­mär davon ab, ob an ihr weit über­wie­gend Geschäfts­part­ner und ande­re exter­ne Gäs­te teil­neh­men, und ob deren Anwe­sen­heit im Vor­der­grund steht. Ist das — wie im Streit­fall — nicht so, han­delt es sich um eine steu­er­pflich­ti­ge Betriebs­ver­an­stal­tung.